Das Jahr des Börsegangs war von deutlichen Kursschwankungen geprägt. Die Rekorde an den internationalen Börsen in der ersten Jahreshälfte waren rasch vergessen, als die Märkte in der zweiten Jahreshälfte mit deutlichen Verlusten auf die Krise auf dem US-Hypothekenmarkt – die Subprime-Krise – reagierten. Als schließlich der Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 den Beginn der weltweiten Finanzkrise markierte, hatten sich auch die Anzeichen einer konjunkturellen Abkühlung bereits verstärkt. Begleitet von rückläufigen realwirtschaftlichen Wachstumsraten und steigendem Inflationsdruck setzten die Börsen in den kommenden Jahren zu einer Talfahrt an.
Im Zuge der Wirtschaftskrise trat die Kernaktionärin Rasperia Trading Ltd., ein Unternehmen des russischen Unternehmers Oleg Deripaska, ihren Anteil an die übrigen Kernaktionärinnen ab. Sie erhielt die Option, ihr Aktienpaket im Herbst 2010 zurückzukaufen. Ende November 2010 erfolgte der Rückkauf einer 17%-Beteiligung, für die restlichen 8 % wurde eine Kaufoption begeben und schließlich auch ausgeübt.
Die am 10.6.2011 abgehaltene 7. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE hatte den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft bis längstens 10.7.2012 über die Börse wie auch außerbörslich zu erwerben. Der Erwerbspreis pro STRABAG SE-Aktie wurde mit höchstens € 27,115 – dem Buchwert je Aktie per Ende 2010 – festgelegt.
Die am 15.6.2012 abgehaltene 8. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE hatte den Vorstand der Gesellschaft zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der STRABAG SE während einer Geltungsdauer von zwölf Monaten ab dem 10.7.2012 ermächtigt. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung konnte der Erwerb sowohl über die Börse als auch außerbörslich erfolgen. Die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien schloss sohin nahtlos an die Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 10.6.2011 an.
Die Ermächtigung war vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass unter Berücksichtigung der jeweils bereits erworbenen Zahl eigener Aktien eine Höchstgrenze von 11.400.000 Stück Aktien nicht überschritten wird und daher zu keinem Zeitpunkt ein Erwerb von eigenen Aktien zu einer Überschreitung der 10%-Grenze führte.
Im Besitz der STRABAG SE befanden sich per Ende Januar 2014 aufgrund des am 23.5.2013 beendeten Aktienrückkaufprogramms 10,0 % bzw. 11.400.000 Stück eigene Aktien.
Am 10.6.2016 stimmte die Hauptversammlung in ihrer ordentlichen Sitzung der Einziehung 4.000.000 eigener Aktien zu. Das Grundkapital reduzierte sich mit der am 22.7.2016 eingetragenen Transaktion auf € 110,0 Mio., die eigenen Aktien beliefen sich auf 6,7 % des Grundkapitals. Die Anteile des Kernaktionariats erhöhten sich dadurch geringfügig.
Die Hauptversammlung hatte in ihrer ordentlichen Sitzung am 18.6.2021 für die Einziehung von restlichen 7.400.000 eigenen Aktien gestimmt. Das Grundkapital beträgt seit dieser am 16.7.2021 eingetragenen Transaktion € 102.6 Mio. Die Anteile des Kernaktionariats erhöhten sich durch den Vorgang nochmals geringfügig. Die aktuelle Aktionärsstruktur finden Sie hier. Unseres Wissens hält – mit Ausnahme des Kernaktionariats – niemand mehr als 5 % am Unternehmen.
Am 15.3.2022 wurde die STRABAG SE von ihrer Kernaktionärin, der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, darüber informiert, dass sie den mit der UNIQA- und der Raiffeisen-Gruppe sowie MKAO „Rasperia Trading Limited“ ("Rasperia") bestehenden Syndikatsvertrag aus 2007 gekündigt hat. Der Syndikatsvertrag ist sohin mit Ende des Jahres 2022 ausgelaufen, wodurch auch die gemeinsame Kontrolle der österreichischen Kernaktionäre mit Rasperia endete.
Am 18.8.2022 haben die österreichischen Kernaktionäre Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Haselsteiner, die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften, einen neuen Syndikatsvertrag abgeschlossen, mit dem das Kernaktionärssyndikat für die STRABAG SE, ohne Rasperia, fortgesetzt wird.
Zudem haben die Kernaktionäre am 29.9.2022 ein antizipatorisches Pflichtangebot erstattet. STRABAG SE hat mit den Bietern des Pflichtangebots vereinbart, von den in das Angebot eingelieferten Aktien, bis zu 10.260.000 Stück, das entspricht bis zu 10 % des Grundkapitals, zum selben Preis wie der Angebotspreis, als eigene Aktien zu erwerben. Grundlage dieser Vereinbarung ist der am 24.6.2022 gefasste Beschluss der Hauptversammlung der STRABAG SE mit der Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien. Nach Ablauf der übernahmerechtlichen Angebots- und Nachfrist sind 2.779.006 Stück STRABAG-Aktien zum Verkauf angedient worden. Diese sind aufgrund der vorgenannten Vereinbarung allesamt von der STRABAG SE übernommen worden. Somit hält die STRABAG SE aktuell 2.779.006 Stück eigene Aktien.
Mit Anfang September 2023 begann die STRABAG SE, die in der 19. Ordentlichen Hauptversammlung einstimmig beschlossenen Kapitalmaßnahmen schrittweise umzusetzen. Die Kapitalmaßnahmen hatten zum Ziel, den Anteil von MKAO "Rasperia Trading Limited" ("Rasperia") – einer Gesellschaft, die vom sanktionierten russischen Staatsbürger Oleg Deripaska kontrolliert wurde – von 27,8 % auf unter 25 % zu verringern. Hierbei erfolgte im Kern eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen der STRABAG SE. In diesem Zusammenhang bestand für jede:n Aktionär:in die Wahlmöglichkeit, die Ausschüttung in Form neuer Aktien oder in bar in Anspruch zu nehmen.
Als finaler Schritt der Kapitalmaßnahmen erfolgte im März 2024 eine ordentliche Sachkapitalerhöhung, bei der rd. 15,6 Mio. neue Aktien ausgegeben wurden, wodurch der Anteil von Rasperia an der STRABAG SE auf 24,1 % sank. Die neu ausgegebenen Aktien notieren bis auf Weiteres unter einer eigenen ISIN AT0000A36HJ5 an der Wiener Börse.
Im Dezember 2023 wurde der Vorstand der STRABAG SE mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG von Iliadis Joint Stock Company (JSC), einer russischen Aktiengesellschaft, und Oleg Deripaska informiert, dass Iliadis JSC am 14.12.2023 einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an Rasperia abgeschlossen habe. Gemäß den Beteiligungsmeldungen würde die Rasperia mit Durchführung des Kaufvertrags nicht mehr von Oleg Deripaska (indirekt) kontrolliert. Ebenfalls im Dezember wurde der Vorstand der STRABAG SE informiert, dass Raiffeisenbank International AG (RBI) die 28.500.000 Stück Aktien von Rasperia an der STRABAG SE erwerben will. Laut einer Veröffentlichung durch die Raiffeisenbank International AG stand die mehrstufige Transaktion unter dem Vorbehalt diverser, auch sanktionsrechtlicher, Prüfungen bzw. Genehmigungen und weiterer Bedingungen.
Am 26.3.2024 wurde die STRABAG SE mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130ff BörseG davon informiert, dass Rasperia an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wird Rasperia mit ihrer Beteiligung von 24,1 % an STRABAG SE nunmehr von Iliadis JSC kontrolliert, während Herr Deripaska seine bisherige (indirekte) Kontrolle aufgegeben habe.
Am 8.5.2024 gab die RBI mittels Ad-hoc-Meldung bekannt, dass sie vom Erwerb der STRABAG-Aktien von Rasperia Abstand nimmt. Laut der Meldung hat RBI von den relevanten Behörden nicht den erforderlichen Komfort erhalten, um die geplante Transaktion durchzuführen.
Am 14.5.2024 hat das U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) unter anderem die Aktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ („Rasperia“) sowie Iliadis JSC („Iliadis") auf die US-Sanktionsliste gesetzt hat. Am 28.6.2024 wurden Rasperia sowie Iliadis JSC auch von der Europäischen Union auf die Sanktionsliste gesetzt. Hintergrund der Sanktionierung ist die Umgehungstransaktion im Zusammenhang mit der Aktienbeteiligung an der STRABAG SE. Die Sanktionierung von Rasperia führt nicht zu Änderungen bei STRABAG SE selbst oder unserem Umgang mit dem von Rasperia gehaltenen Aktienpaket, da die Aktien von Rasperia an STRABAG SE ohnehin bereits seit der Sanktionierung von Oleg Deripaksa durch die EU eingefroren waren und sind.
Die Kapitalmaßnahmen sind per September 2024 rechtsgültig. Somit konnten die Aktien aus der Kapitalerhöhung 2024, die unter einer separaten ISIN (AT0000A36HJ5) notierten, per 1.10.2024 mit der regulären ISIN (AT000000STR1) zusammengeführt werden.
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Auf der Website veröffentlicht am 19.10.2007 – Zuletzt publiziert am 27.09.2024 10:23:08